Vergütung bei unvorhergesehenen Leistungen
Diese Klausel regelt die Bezahlung zusätzlicherLeistungen, die nicht in der ursprünglichen Leistungsbeschreibung enthaltenwaren, aber notwendig werden. Beim Bau eines Effizienzhaus-Bungalows kann diesz. B. der Einbau von zusätzlicher Dämmung sein. Ein Bauherr profitierte von derklar geregelten Vergütung bei unvorhergesehenen Leistungen, als unerwarteteBodenarbeiten anfielen.